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Service

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Erklärung zur Barrierefreiheit für diese Webseite

In dieser Erklärung erfahren Sie, wie Sie bei Barrieren auf dieser Webseite Hilfe erhalten können. Zusätzlich informiert die Erklärung über den Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde erstmals erstellt am: 30.05.2025
Diese Erklärung wurde zuletzt überprüft und aktualisiert am: 30.05.2025
Als Methodik der Prüfung wurde angewandt: Lighthouse und silktide Test-Tools vom 01.04.2025 bis 28.05.2025.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0, die auf der Grundlage von § 12d Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) erlassen wurde.

Die Barrierefreiheit dieser Website wurde geprüft unter Berücksichtigung der Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 sowie der EU Norm EN 301 549.

Diese Website ist teilweise vereinbar mit diesen Vorgaben. Im Rahmen des Barrierefreiheit-Selbsttests wurde jedoch festgestellt, dass der Webauftritt noch keine vollständige Barrierefreiheit nach den Anforderungen BITV 2.0 als auch die Kriterien der Stufe AA der WCAG 2.1 (sowie EN 301 549) gewährleistet. Wir arbeiten dementsprechend mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung der Website zu verbessern.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehenden Inhalte sind aktuell noch nicht barrierefrei:

  • Es sind Links mit unterschiedlichen Zielen und identischem Text vorhanden, aufgrund der doppelten Navigation in Header, Inhalt und Footer
  • Wir bieten derzeit keine Version in leichter Sprache an
  • Wir bieten derzeit keine Version in Gebärdensprache an

Hilfe bei Barrieren auf dieser Webseite

Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit auffallen. Wir bemühen uns, bestehende Barrieren schnellstmöglich abzubauen. Nutzen Sie dazu bitte die Kontaktdaten im Fußbereich jeder Seite. Zuständig für die Bearbeitung der eingehenden Mitteilungen ist die Schönwasser Haus- und Grundbesitz GmbH.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihre eingereichte Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) als zuständige Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen. Das Landesamt prüft auf Ihren Antrag, ob Maßnahmen für den Betreiber der Internetseite erforderlich sind.

Antrag online stellen:  Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit

Oder wenden Sie sich an die folgende Adresse:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.